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Schwarzwaldspiele

Rechtliches

Miet­bedingungen

Vorläufiger Entwurf – Unternehmensangaben und rechtliche Prüfung stehen noch aus. Diese Fassung ist keine abschließend geprüfte Rechtsinformation.

Stand: [Datum ergänzen]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Holzspielen, Geschicklichkeitsspielen und weiteren Eventspielen durch Schwarzwaldspiele.

Vermieter ist: Schwarzwaldspiele Inhaber: Levin Schwab Anschrift: Meisenweg 17, 79822 Titisee-Neustadt E-Mail: info@schwarzwaldspiele.de

Die Mietbedingungen gelten gegenüber privaten und gewerblichen Kunden, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 2 Anfrage und Vertragsschluss

Die auf unserer Website dargestellten Spiele dienen der Information und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Kunden können über unsere Website unverbindlich eine Anfrage für eines oder mehrere Spiele stellen. Anschließend prüfen wir die Verfügbarkeit und erstellen ein individuelles Angebot.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn das individuelle Angebot durch den Kunden angenommen wird und die Buchung von Schwarzwaldspiele ausdrücklich bestätigt wurde. Maßgeblich sind die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.

§ 3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Die Mietpreise werden individuell anhand der ausgewählten Spiele, der Mietdauer sowie gegebenenfalls vereinbarter Liefer- und Zusatzleistungen festgelegt. Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Die Zahlungsart und der Zahlungszeitpunkt werden vor Abschluss des Mietvertrags mitgeteilt und vereinbart. Etwaige zusätzliche Kosten für Lieferung, Abholung oder besondere Leistungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

§ 4 Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Sie beginnt mit der vereinbarten Übergabe der Spiele und endet mit deren vereinbarter Rückgabe beziehungsweise Rücknahme.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Bei verspäteter Rückgabe können gesetzlich vorgesehene Entschädigungsansprüche entstehen.

§ 5 Abholung und Lieferung

Die Spiele können nach vorheriger Vereinbarung selbst abgeholt oder an den gewünschten Veranstaltungsort geliefert werden. Abhol- und Lieferzeiten sowie der jeweilige Übergabeort werden individuell abgestimmt.

Bei Selbstabholung ist der Kunde für einen sicheren und geeigneten Transport ab der Übergabe verantwortlich. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Übergabe am abgestimmten Ort.

Ein Auf- oder Abbau durch Schwarzwaldspiele ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde stellt bei einer Lieferung sicher, dass der vereinbarte Übergabeort zugänglich ist.

§ 6 Nutzung der Mietspiele

Die Mietspiele dürfen ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den überlassenen Spielen. Insbesondere gilt:

Die Spiele sind auf einem geeigneten, möglichst ebenen und standsicheren Untergrund zu verwenden. Vorhandene Spiel- und Sicherheitshinweise sind zu beachten. Die Spiele dürfen nicht mutwillig beschädigt oder zweckentfremdet werden.

Die Spiele sind vor unnötiger Feuchtigkeit, starken Witterungseinflüssen und unsachgemäßer Lagerung zu schützen. Bei Regen oder anderen ungeeigneten Wetterbedingungen sind die Spiele nach Möglichkeit rechtzeitig trocken und geschützt unterzubringen.

Kinder dürfen die Spiele nur entsprechend ihrer Eignung und gegebenenfalls unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person benutzen.

Erkennbare Beschädigungen oder Sicherheitsmängel sind Schwarzwaldspiele unverzüglich mitzuteilen. Betroffene Spiele dürfen bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden. Die Weitergabe der Spiele an Dritte außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

§ 7 Zustand der Spiele und Rückgabe

Die Spiele werden in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben. Bei der Übergabe können Zustand und Vollständigkeit gemeinsam überprüft und dokumentiert werden.

Nach Ablauf der Mietdauer sind sämtliche Spiele einschließlich des überlassenen Zubehörs vollständig zurückzugeben. Die Spiele sollen in einem ordentlichen, von übermäßigen Verschmutzungen befreiten Zustand zurückgegeben werden. Normale Gebrauchsspuren, die durch eine vertragsgemäße Nutzung entstehen, gelten nicht als ersatzpflichtige Schäden.

§ 8 Beschädigung und Verlust

Der Kunde ist verpflichtet, uns während der Mietdauer entstandene Schäden oder den Verlust von Spielen beziehungsweise Zubehör unverzüglich mitzuteilen.

Für Schäden oder Verluste haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese von ihm zu vertreten sind. Bei einer ersatzpflichtigen Beschädigung können die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten geltend gemacht werden.

Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, richtet sich ein etwaiger Ersatzanspruch nach dem tatsächlich entstandenen Schaden und den gesetzlichen Vorschriften. Eine gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nicht ersatzpflichtig.

§ 9 Sicherheit und Haftung

Schwarzwaldspiele stellt die Mietspiele in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Spiel- und Sicherheitshinweise.

Für Schäden haftet Schwarzwaldspiele nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

Die gesetzlichen Rechte der Kunden bei Mängeln der Mietsache bleiben unberührt.

§ 10 Stornierung und Änderungen

Unverbindliche Anfragen können jederzeit zurückgezogen werden, solange noch kein Mietvertrag geschlossen wurde.

Nach verbindlicher Buchungsbestätigung können Änderungen oder Stornierungen jederzeit angefragt werden. Ob und zu welchen Bedingungen eine einvernehmliche Stornierung möglich ist, wird im Einzelfall vereinbart. Gesetzliche Rechte, insbesondere etwaige Kündigungs- und Widerrufsrechte, bleiben unberührt.

Kann eine Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters nicht wie geplant stattfinden, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Wir bemühen uns jedoch, gemeinsam eine passende Lösung zu finden.

§ 11 Verfügbarkeit und Leistungsstörungen

Die Vermietung steht unter dem Vorbehalt der individuell bestätigten Verfügbarkeit. Sollte ein bestätigtes Spiel beispielsweise aufgrund einer vorherigen Beschädigung nicht bereitgestellt werden können, informieren wir den Kunden unverzüglich.

Soweit möglich, bieten wir nach Absprache eine geeignete Alternative an. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Nichtverfügbarkeit, Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben bestehen.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

Zur Datenschutzerklärung

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schwarzwaldspiele – Einzigartige Holzspiele für unvergessliche Events.